Lohnsteuer Abfindung Veranlagung
vom 7.3.2025
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Ich lebe aus beruflichen Gründen seit Juni 2024 in der Schweiz und bin auch nur dort gemeldet und mein neuer Job in der Schweiz habe ich Juli 2024 begonnen (Quellensteuerpflichtig Schweiz). ... Muss ich generell meine Einkünfte aus der Schweiz bei einer Erklärung angeben obwohl ich nur dort gemeldet bin und nur für Eiinnahmen in Deutschland steuern bezahlen muss oder kann ich die Einkünfte in der Schweiz bei einer Erklärung weglassen ? Ich denke das Finanzamt bekommt ja sowieso keine Zahlen aus der Schweiz übermittelt.