Bin der Sache dann nachgegangen und habe Infos vom Gläubiger angefordert: - Vertrag war von mir ordnungsgemäß gekündigt worden - Der gesamte Rechnungsbetrag war ca. 214 € - Etwa eine Woche nach der Kündigung wurden 114 € per Lastschrift abgebucht - somit gab es einen offenen Rechnungsbetrag von ca. 90 € (dieser wurde auf meine Nachfrage hin angeblich nicht per Lastschrift abgebucht da ich mit der Kündigung meine Lastschrift zurückgezogen hatte, etwas unlogisch da die 114 € wie gesagt abgebucht wurden) - eine schriftliche Rechnung über 90 € konnte nicht an meine Postadresse zugestellt werden, da die Hausnummer in meiner Adressangabe falsch war - mehrere Mahnungen wurde an meine E-Mail Adresse geschickt wo ich allerdings sehr viel Spam bekomme und diese nicht gesehen habe - mir werden dafür unter anderem Adressrecherchekosten in Höhe von 2x20 €, 1x20€ Bonitätsprüfungskosten, 2x7.5 € Mahnungsgebühren und 1x35.70 € Inkassogebühren in Rechnung gestellt - meine Telefonnummer war dem Gläubiger bekannt, allerdings hat mich nie jemand angerufen Die ursprüngliche Forderung von 90 € hat sich dadurch auf 200 € erhöht. ... Meine Frage ist in diesem Fall, ob die Höhe der Mahnungsgebühren rechtens ist und ob ich diese zahlen muss. ... Schließlich habe ich nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten bevor ich den Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen habe.