Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sofern Sie mit der entsprechenden Betreiberseite keinen Vertrag geschlossen haben, sind Sie natürlich auch nicht zu einer Zahlung verpflichtet. In diesem Fall können Sie die außergerichtlichen Mahnungen der gegnerischen Rechtsanwälte ignorieren. Reagieren müssen Sie erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen und Ihnen zugestellt werden sollte. Da Sie die Firma nunmehr bereits angemailt haben, können Sie in einer erneuten Mail zusätzlich darauf hinweisen, dass Sie zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag abgeschlossen haben und dass Sie sich bei weiteren unberechtigten Zahlungsaufforderungen auch strafrechtliche Schritte (eine Anzeige wegen Betruges) ausdrücklich vorbehalten.
Allerdings schreiben Sie auch, dass Sie zu einem früheren Zeitpunkt Zugangsdaten zu der betreffenden Seite erhalten haben, was darauf schließen lässt, dass Sie sich tatsächlich einmal auf dieser Seite angemeldet haben und einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen sein könnten. Dies jetzt im Nachhinein nachzuvollziehen, dürfte schwierig werden.Sofern Ihnen bei dieser Anmeldung nicht deutlich vor Augen geführt wurde, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, könnte ein Verstoß u.a. gegen die sog. Preisangabenverordnung vorliegen.Dann bestünde gleichfalls kein Zahlungsanspruch gegen Sie.
Auch wenn daher ein Restrisiko verbleibt, dass der Zahlungsanspruch der Firma berechtigt ist, würde ich Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt dazu raten, weitere Zahlungsaufforderungen zu ignorieren bzw. diesen entgegen zu treten. Sollten tatsächlich gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden (was in Fällen wie diesen eher die Ausnahme sein dürfte), sollten Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt