Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe einen Untermieter, der seit gut zwei Jahren ein nicht-möbliertes Zimmer in meiner Wohnung bewohnt, in der ich ebenfalls wohne. ... Ich habe folgendes Schreiben verfasst: xxx xxx – xxx Str. xx - xxx xxx xxx xxx Str. xxx xxx xxxxxx, 30.01.2014 Kündigung des Mietvertrages über das untervermietete Zimmer in meiner Wohnung xxxx Str. xxx Sehr geehrter Herr xxx, hiermit kündige ich den Mietvertrag über das Ihnen zur Untermiete überlassene Zimmer in der von mir als Hauptmieter bewohnten Wohnung in der xxxx Str. 57, x. ... Ein Widerspruch gegen diese Kündigung beim Vorliegen eines besonderen Härtefalls ist nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 574 BGB: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung">§ 574 BGB</a> unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich erfolgen.