Der Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass zum aktuellen Zeitpunkt 9 Urlaubstage zu viel beansprucht wurden. Jetzt ist die Frage, ob 1) das korrekt ist 2) mir sogar einer weiterer Urlaubstag bis zum 31.08.2023 zusteht oder der eine Urlaubstag beim neuen Arbeitgeber bei Bescheinigung über die genommenen Urlaubstage verwendet werden darf 3) Die 9 Tage auf eine nicht bekannte Art und Weise mit dem Gehalt für 08/2023 verrechnet werden können/dürfen 4) die nicht gesetzlichen zu viel genommenen Urlaubstage verrechnet werden Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei einem Aufhebungsvertrag die Urlaubstage gleichermaßen wie bei einer Kündigung des Arbeitnehmers behandelt werden. Sofern Fall 1), 3), 4) und ggf. ein anderer Fall eintreten sollte, so kann noch, auch wenn nicht gewünscht, fristgerecht bis zum 30.09.23 gekündigt werden.