Gebrauchtwagenkauf für privat - Händler verweigert Sachmangelhaftung
vom 14.1.2020
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Ich lehne dies zunächst ab, da dies für mich aus diversen Gründen keine vollwertige/dauerhafte Lösung des Sachmangels darstellt, u.a. da: -Händler hat Kfz seit Verkauf nicht mehr gesehen und urteilt jetzt per Ferndiagnose über Fehlerursache?!? ... Am letzten Part stört sich der Händler scheinbar und antwortet entsprechend: „Da er nicht garantieren könne, dass die angebotene Reparatur den von mir behaupteten Schaden beheben könne, schlägt er vor das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis anteilig an das Jobcenter und mich zurückzuzahlen. ... Rechtlich stehen mir als Käufer also zwei Optionen zu: Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) durch den Verkäufer oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung).