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473 Ergebnisse für elterngeld berechnung

Bemessungsgrundlage ALG nach Vollzeit-Elternzeit-Teilzeit
vom 2.12.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, Erstmal die Eckdaten: Männlich (kein Mutterschutzgesetz) 1 Ausbildung von 01.09.1999-31.05.2002 2 Angestelltenverhältnis Vollzeit 01.06.2002-31.01.2004 (Gehalt: Brutto 2.150,00 / Netto 1.300,00 Steuerklasse I) 3 Arbeitslos: 01.02.2004-31.10.2004 4 Angestelltenverhältnis Vollzeit 01.11.2004-31.12.2006 (Gehalt: Brutto 2530,00 / Netto 1.790,00 Steuerklasse III) 5 Erziehungszeit (mit Elterngeld) 10.01.2007-31.12.2007 6 Teilzeitbeschäftigung 20Stunden 01.01.2008-31.08.2008 (Gehalt: Brutto 1.380,00 / Netto 720,00 Steuerklasse V) (Teilzeit wegen Kinderbetreuung) 7 Arbeitsuchend Vollzeit 01.09.2008-30.09.2008 8 Gewährung eines Gründungszuschusses ALG+300 EUR 01.10.2008-30.06.2009 9 Lohnsteuerklasse III ab 01.11.2008 Meine Anliegen: Nach längerem Tauziehen (Verdiensnachweise etc.) habe ich einen Änderungsbescheid bekommen. gem. §117 SGB III Leistungsbetrag 22,18 EUR x 30 = 665,40 EUR. Nach einem Gespräch mit "hotline" wurde mir bestätigt dass bei der Berechnung 4 Monate aus der Vollzeit (01.10.2006-31.12.2006) beachtet worden sind.
Umzug Schweiz Deutschland Mitte 2019
vom 6.7.2020 für 50 €
Jahreshälfte 2 Monate in D gearbeitet (1220 EUR) und Elterngeld bezogen 7 Monate (6466 EUR). Fragen: 1.) ist es richtig, dass weder das Gehalt aus CH noch Elterngeld "nachbesteuert" werden, sondern beides nur hinzuaddiert wird um den Steuersatz für den Verdienst aus D neu festzulegen?
Ehegattenunterhalt Kinderbetreuungskosten
vom 31.10.2008 30 € Historischer Preis
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Mein Ex-Mann stellt folgende Berechnung betr. meines Unterhalts auf: ExMann netto 1.961,-- ( bereinigtes Netto) ./. 307,-- Kindesunterhalt ( Sohn geb. 01.11.05) = 1.654,-- (mein Gehalt) netto 963,-- auch minus 5% = 914,-- Meine Frage jetzt: Wird mein Nettogehalt nicht um "Kindesbetreuungskosten " bereinigt?
Betreuungsunterhalt - wie ist das mit sonderbedarf am existenzminimum?
vom 25.9.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag zu meinem fall.ich war nicht verheiratet und habe aus dieser beziehung, die vor 10 jahen ausseinander ging, 2 kinder, 18 und 16 jahre alt.für diese kinder zahle ich unterhalt von 600 euro.normalerweise wären es ca 760, da ich mit urlaubs und weihnachtsgeld ca 2400 euro verdiene. habe mich aber mit der mutter auf 600 geeinigt. jetzt zum problem.eine kurze bekanntschaft ist schwanger und bekommt nächstes jahr im april ein kind von mir.wir waren nicht zusammen.es ist noch nicht klar was meine anderen kinder nächstes jahr machen werden.die grosse macht abitur und die kleine macht ihren realschulabschluss und danach hoffentlich eine ausbildung.die grosse studiert eventuell. die mutter des kindes das im april geboren wird hatte seither ein gehalt von ca 1500 euro und wird dann für 12 oder 14 monate elterngeld bekommen. jetzt zu den fragen. meiner berechnung nach müsste ich, wenn ich noch ca 500 euro an meine älteren kinder bezahlen muss, der neuen mutter nach ablauf des elterngeldes ca 640 euro betreuungsunterhalt bezahlen, weil sie ja dann nichts mehr verdient und davor 1500 euro hatte. meine rechnung 2400-125(aufwendungen)-271(unterhalt für neues kind)-500(ältere kinder)=1504 euro(betreuungsunterhaltfähiges einkommen) geteilt durch 7, mal 3 wären das 644 euro. mir blieben dann aber nur noch 984, und ihr mindestbedarf von 770 wäre auch nicht gedeckt.ganz zu schweigen davon dass ich ihr nie den differenzbetrag von 1500 zu ihrem ehemaligen einkommen bezahlen kann. wie wird dann verfahren?
Frage zu Kindergeld und Elternzeit
vom 18.3.2013 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung des Preises für die Erteilung eines Rates in folgender Angelegenheit: Ich bin Polin, geboren 1986. Bis März 2012 habe ich nur in Polen gearbeitet. Seit April 2012 bin ich zur Arbeit in den Niederlanden entsandt worden durch ein polnisches Unternehmen.
Elternzeit + Kleingewerbe
vom 8.12.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Juni 2009 wird unser Kind geboren, ich der Vater, werde in Absprache mit meinem Arbeitgeber, 10 Mon Elterngeld ab Sep 2009 beantragen. ... (habe ich auch schon vor der Festeinstellung) Ist es mir möglich das erwirtschaftete Geld aus der Elternzeit z.B. in ein neues für das Gewerbe nötige Fahrzeug zu investieren. damit ich mir erstens das Fahrzeug leisten kann und zweitens nicht weniger Elterngeld bekomme?