Brüstungs-Sanierung Umlage auch für Balkon-Wintergarten ohne Brüstung
vom 23.9.2011
25 €
Historischer Preis
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Wir haben vor 10 Jahren unseren Balkon nach 100% Zustimmung aller Eigentümer in einen Wintergarten ohne Brüstung (selbige auf eigene Kosten demoniert/entsorgt) umgebaut. ... Die Teilungserklärung spricht bei den Balkonen von der klassischen Auftreilung in Gemeineigentum (zu dem nach allgemeiner Rechstsprechung die Brüstung wohl unabdingbar dazu gehört) und dem Bodenbelag als Sondereigentum.