. - Einbau der Fenster vor Weihnachten, nachdem er mehrere Male von unserem Architekten und einem Anwalt aufgefordert wurde (wir drohten schon mit Kündigung des Bauvertrages). - nach Einbau mussten wir feststellen, dass die Fenster nicht im geöffneten Zustand stehen bleiben sondern wieder zufallen. - anschließend mehrere Fristen und Nachfristen, als Reaktion kam immer: "Die richtigen Beschläge sind bestellt, kommen bald." - erneute Drohung mit Kündigung und Einsetzung eines Nachunternehmers 11/2006, Reaktion: "Es sind die falschen Beschläge gekommen, neue sind bestellt." ... Ich denke nicht, dass wir den Mangel beseitigen werden, diese Rechnung wird es also nicht geben. - Wortlaut der Bürgschaft: "Für die vertragsmäßige Leistung dieser Lieferung/Bauarbeit verbürgen wir uns hierdurch selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB)."