Guten Tag, ich bin in Elternzeit, die nächstes Jahr endet und nun erneut schwanger (Geburstermin liegt noch in der Elternzeit, d.h. in diesem Jahr) . ... Danke & mit freundlichen Grüßen PS: Elternzeit und Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss Zu dieser Fragestellung gibt es aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 20.09.2007 und einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 18.03.2010 (Az. 5 K 1084/09.GI) eine geänderte Rechtsauffassung des Bundesfamilienministeriums. ... Neue Regelung: Beginnt wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist noch während einer Elternzeit: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis zu 13 €/kalendertäglich) Zuschuss vom Arbeitgeber (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst des Arbeitsverhältnisses, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre) Endet die Elternzeit während der neuen Mutterschutzfrist: Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 €/kalendertäglich) Vom Arbeitgeber einen Zuschuss (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst des Arbeitsverhältnisses, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre)