Kündigung wegen Eigenbedarf widerspricht einer Ergänzung zum Mietvertrag
vom 22.4.2005
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Kündigungsfrist beträgt 3/6/9/12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5/5 Jahre/8 Jahre/10 Jahre vergangen sind. ... Ferner ist mir die rechtliche Wirksamkeit der "Ergänzung zum Mietvertrag" nicht klar, da es sich nicht um einen neuen Vertrag handelt.