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fitnessstudio servicepauschale

| 9. August 2019 16:38 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


18:03

Zusammenfassung

Kann ich gegen die Servicepauschale aus einem Fitnessstudionvertrag vorgehen, wenn ich keinen Service erhalten habe?

Ja, Sie können gegen die Servicepauschale aus einem Fitnessstudiovertrag vorgehen, wenn Sie keinen Service erhalten haben. Hierbei sollten Sie Ihren Vertrag genau prüfen. Was genau ist unter "Service" definiert und welche Leistungen sind in der Servicepauschale enthalten? Sind diese Leistungen nicht erbracht worden, könnten Sie Anspruch auf Rückerstattung der Pauschale haben.

Hallo, Ich habe am 18.09.2017 einen Fitnessstudiovertrag abgeschlossen.
kurz ein paar Daten:

-104 Wochen Vertragslaufzeit
-3 Monate Kündigungsfrist
-Vertragsposten (Fitnessgeräte, Cardiogeräte, Mineralgetränke) Startpaket

für einmalig 200€ + 12.50€/Woche

Jetzt komme ich zu der Servicepauschale die ich nicht erhalten habe: (ich schreibe den Text ab)

"Das Startpaket ist einmal fällig. Jeweils zum 1. eines Quartals (1.1,1.4,1.7,1.10) wird eine Servicepauschale zur Bereitstellung von Instruktoren, Trainer und Behandlungspersonal von nur 29,00€ abgebucht. Die Kartenpauschale wird am 1.12 in Höhe von 29,00€ abgebucht. Jeweils zum 1. eines Quartals (1.1,1.4,1.7,1.10) erhöht sich der wöchentliche Beitrag um nur 0,29€."

Ich wurde einmal mit einer Körperanalysewaage gewogen, aber die Dame konnte mir keine genauen Angaben zu den Analysewerten machen (war die Frau wo nur die Karten annimmt, kein Ausgebildeter Trainer). Das war die einzige "Servicepauschale" die ich erhalten habe, wenn es überhaupt eine war.

Frage:

Lohnt es sich gegen die Servicepauschale und die Wöchentliche Beitragserhöhung (im Quartal) vorzugehen? Bzw. welche Möglichkeiten habe ich?

Danke im Voraus.


9. August 2019 | 17:19

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Nach Ihren Angaben zahlen Sie für die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio pro Woche 12,50 €, einen Einmalbetrag von 200 € und 1/4jährlich eine Servicepauschale in Höhe von 29 €.

Die Servicepauschale soll dafür bestimmt sein, dass das Fitness Studio Instruktoren, Trainer und Behandlungspersonal bereit stellt.


2.

Ob es Sinn macht, gegen die pro Quartal berechnete Servicepauschale vorzugehen, hängt von dem Vertrag ab. D.h., Sie sollten den Vertrag dahingehend prüfen, welche genauen Leistungen das Fitnessstudio gegen die Zahlung der Servicepauschale von 29 € anbietet.

Als Service hatten Sie das Wiegen mit einer Körperanalysewaage vorgenommen, ohne dass Ihnen allerdings ein Ergebnis genannt werden konnte. Eine solche Waage kann jeder für verhältnismäßig wenig Geld kaufen, so dass die bloße Nutzung einer Körperanalysewaage kein besonderer Service ist.

Wenn eine Servicepauschale erhoben wird, muss natürlich auch eine Gegenleistung, nämlich ein entsprechender Service, angeboten werden. Welchen Service das Studio anbietet, müsste sich aus dem Vertrag ergeben.

Natürlich müssen nicht sämtliche Instruktoren, Trainer und sonstige zu einer Behandlung befähigten Personen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Zu den Hauptgeschäftszeiten sollte aber das der Fall sein.

Die Frage ist weiterhin, was Ihrerseits veranlasst werden muss, um in den Genuss der Leistungen zu kommen, die durch die Servicepauschale abgegolten sein sollen. Auch darüber kann Sie nur der Vertrag, den Sie unterzeichnet haben, informieren.

D.h., der Vertrag ist der Schlüssel für Prüfung, ob die Servicepauschale rechtmäßig ist oder nicht.


3.

Wenn sich der wöchentliche Beitrag ab einem bestimmten Datum um 0,29 € erhöht, kommt es wiederum auf Ihren Vertrag an. Ist im Vertrag, den Sie unterschrieben haben, diese Erhöhung enthalten, haben Sie dieser Erhöhung mit Ihrer Unterschrift auch zugestimmt. Steht im Vertrag zu dieser Erhöhung nichts, werden Sie die Erhöhungspauschale nicht zahlen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. August 2019 | 17:51

Danke für die Antwort Hr. Raab,

zu 2.

im Anhang wurde erwähnt:
"Vertragliche Beitragshöhe/Vertragsmodalitäten wurden im Einzelnen besprochen und verstanden."
Ansonsten ist im Vertrag kein Service schriftlich festgehalten, außer eines Jährlichen Gesundheitscks, den ich aber auch nicht bekommen habe.
Angeboten werden dort verschiedene Leistungen aber keine ist im Vertrag erwähnt. (außer der jährliche Gesundheitscheck)
Nur das ich es Richtig verstehe, ich muss mich darum kümmern das ich die Leistungen erhalte, auch wenn ich diese vieleicht gar nicht benötige/möchte?
Es wird nämlich Vertraglich nichts davon erwähnt, was meinerseits veranlasst werden muss, um in den Genuss der Leistungen zu kommen.

Vielen Dank das sie mir geholfen haben, ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. August 2019 | 18:03

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Ihre Schilderung bezüglich des Vertrags lässt nicht gerade den Eindruck entstehen, dass die Geschäftsmethoden des Studios als seriös bezeichnet werden können.

Ein Satz, dass man den Vertrag verstanden habe, ist hinsichtlich seiner rechtlichen Bedeutung und der rechtlichen Wirkung höchst zweifelhaft.

Ob Sie sich um diese Zusatzleistung bemühen müssen, wollte ich aus dem Vertragsinhalt herleiten. Wenn sich aus dem Vertrag aber diesbezüglich nichts ergibt, empfehle ich, die Beschäftigten in dem Studio auf diese Leistungen, für die Sie ein zusätzliches Entgelt zahlen, anzusprechen.

Ansonsten sollte man überlegen, ob man den Vertrag nicht bereits jetzt fristgerecht kündigt. Dies muss unbedingt in gesicherter Form, d.h. schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 9. August 2019 | 18:24

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Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt, Frage inklusive Rückfrage wurde schnell und gut Beantwortet.
Werde der Empfehlung von Herrn Raab nachkommen, und den Fitness- Vertrag kündigen.
Ansonsten kann ich Herr Raab nur weiter empfehlen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. August 2019
5/5,0

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Werde der Empfehlung von Herrn Raab nachkommen, und den Fitness- Vertrag kündigen.
Ansonsten kann ich Herr Raab nur weiter empfehlen.


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