Forderungen Beitragsservice
vom 27.2.2020
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich wohne seit August 2013 an meiner jetzigen Anschrift. Im Jahr 2018 habe ich ein Schreiben des Beitragsservice erhalten welcher 2019 durch einen Kostenfestsetzungsbescheid gegen welchen kein Widerspruch eingelegt worden ist rechtskräftig geworden ist. Laut Beitragsservice erfolgt alle drei Jahre eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt.