Diese im TÜV Gutachten genannte Berechnung des möglichen Einbehalts verletzt unserer Auffassung nach unsere Interessen: 1) die 160.000 € Mängelbehebungskosten sind bereits zu niedrig angesetzt 2) durch die Umlage dieses bereits zu geringen Betrags auf alle Erwerber entsteht ein noch geringerer Einbehalt, der nicht unser individuelles Recht ggü. dem Bauträger auf mängelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentum absichern kann 3) durch die Umlage der Mängelbehebungskosten nach Miteigentumsanteil fühlen wir uns in unseren Sicherungsinteresse verletzt, da wir keine Möglichkeit haben herauszufinden, ob wirklich alle anderen Erwerber ebenfalls einen Einbehalt vorgenommen haben (und wenn ja, in welcher Höhe). 4) unserer Ansicht nach verletzt der TÜV SÜD Vorschlag daher massiv unser Absicherungsinteresse, um einseitig das Interesse des Bauträgers zu bedienen, eine kollektive Übersicherung zu verhindern. Daher unsere Frage: Ist es möglich, aufgrund der oben genannten Umstände einen höheren Einbehalt von der Auszahlung der Fertigstellungssicherheit geltend zu machen als vom TÜV SÜD vorgeschlagen - und wenn ja, bis zu welcher Höhe?