Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.
Maßgeblich für die Folgen des damaligen "Vertragsschlusses" ist es u.a., wie der genaue Inhalt der Teilnahmebedingungen lautete, ob ein Widerufsrecht ersichtlich eingeräumt wurde und deutlich auf die Kosten hingewiesen wurde.
Die Betreiber dieser Seite, die S-GbR (Name abgekürzt) ist in Juristenkreisen keine Unbekannte. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem es tatsächlich zu einer Verurteilung der "Kunden" gekommen ist.
Im Falle eines Rechtsstreits müsste man Ihrem Sohn beweisen, dass er persönlich tatsächlich einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat und deswegen leistungspflichtig ist (so denn bereits die Forderung rechtmäßig erhoben wird).
Für den Fall, dass tatsächlich deutlich auf die Kosten und das Widerrufsrecht hingewiesen worden ist, bestünde tatsächlich eine Leistungspflicht.
Es bietet sich an, der Firma gegenüber zunächst das Zustandekommen eines Vertrages zu bestreiten und, wenn auf das Widerrufsrecht nicht deutlich hingewiesen wurde, sollte Ihr Sohn hilfsweise den Widerruf erklären (schriftlich per Einschreiben / Rückschein oder auch per Telefax) und die dortige Reaktion abwarten.
Es kann zwar durchaus sein, dass sich sodann der die Firma betreuende Kollege mit einer Zahlungsaufforderung an Sie wendet. Wie ich oben ausführte, hat die Firma bislang jedoch noch jeden Rechtsstreit verloren. Dies gilt natürlich nur, wenn zur damaligen Zeit wirklich keine ordnungsgemäße Mitteilung über den Vertragsinhalt und das Widerrufsrecht erfolgte. Dies kann jedoch von hieraus abschließend nicht geklärt und zugesichert werden, zumal der Seiteninhalt in regelmäßigen Abständen wechselt.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick über die Situation verschafft zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Wie von Ihnen schon angekündigt,ist heute Post vom Anwalt gekommen.Da mein Sohn auch nichts ausgedruckt hat,weiß ich nicht, was in den AGB steht.Ich war nochmal auf dieser Seite und dort steht etwas von einem 24 monatigem Vertrag. Heißt das nun , daß ich für 2Jahre zahle ohne eine Nutzen zu haben ? Danke im Voraus
Sehr geehrte Fragestellerin,
mangels genauer Kenntnis über den damaligen Vertragsschluss kann ich Ihnen selbstverständlich keine abschließende Auskunft geben.
Ich rate Ihnen zu o.g. Vorgehen bzgl. der Negierung des Anspruches und des Widerrufs des Vertrages. Lassen Sie sich ggf. von dem Anwalt der Gegenseite nachweisen, dass deutlich auf den Widerruf und den Vertrag hingewiesen wurde. Bis dahin sollten Sie keine Zahlungen tätigen. Will die Firma den Rechtsweg beschreiten, so ist sie für den Vertragsschluss voll beweisbelastet. Dies wird sie aller Erwartung nach jedoch nicht vollumfänglich können. Lassen Sie sich deswegen vorher die Belege vorlegen.
Sie können selbstverständlich auch den geforderten Betrag, ich nehme an nebst Kostenrechnung des Anwalts, bezahlen und so jedweden Streit vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt