Ich bin seit 2003 geschieden (Scheidung ohne Unterhaltsklage) und ich habe zwei Söhne, die nun 16 und 20 Jahre alt sind. Meine geschiedene Frau arbeitet bis heute als Psychotherapeutin selbständig und ich als Arzt. Seit 2 Jahren lebe ich in der Schweiz, wo ich seit 01.01.2013 eine Selbständigkeit als Arzt angefangen habe.
Seit 1 1/" lebe ich getrennt von meinem Mann und mittlerweile auch geschieden.Aus dieser Ehe gehen 3 Kinder(12,10 und 4Jahre)hervor.Mein Ex-mann war selbstständig, mußte jedoch aus wirtsch.Gründen schließen und hat seitdem nicht mehr gearbeitet, weil ihm nichts gut genug erschien.Daraufhin habe ich mir eine Stelle gesucht und hatte das Glück bei einer großen Fluglinie als Flugbegleiterin angestellt zu werden.Das hat natürlich bedeutet, daß ich bis zu 4 Tagen nicht da war, aber ich konnte meine Familie ernähren und er war "Hausmann".Bei der Trennung wurde mir das sehr negativ ausgelegt vom Jugendamt, daoch es blieb mir ja nichts anderes übrig.Die kinder hat er so manipuliert, dass sie keinen Kontakt zu mir wollen.
Wir haben mitlerweile 4 gemeinsame Kinder,die alle hier geboren wurden.Verheiratet sind wir seit Juli 2014. ... Wir sind einen Familie mit 5 Kindern und beziehen nur Wohngeld.
Meine Frau führt bei diesem Freund dessen Haushalt und wohnt auch bei ihm mit unserem Kind. Ich habe ein Nettoeinkommen von 1600 Euro , zahle 200 Euro Kindesunterhalt(das Kindergeld geht direkt an die Frau).
Wieviel Unterhalt muß ich an meinen Sohn bzw. meine Tochter zahlen wenn folgende Tatsachen zu Grunde gelegt werden: Monatliches Netto Einkommen: 1505,00€ Kindergeld 154€ Halbweisenrent meiner Tochter 249,11€ Ich fahre einen Opel Astra als Dienstwagen.
Ab welchem Alter des Kindes MUSS Sie einer Beschäftigung nachgehen (geringfügig beschäftigt/Teilzeit/Vollzeit)? ... bei zwei Personen (Mutter und Kind)?
Sie wollten mir Glauben machen, dass der Unterhalt mit 269 Euro voll verrechnet wurde, aber das Kindergeld nicht. ... Da der Informationsfluss zwischen mir und meiner ehemaligen Frau und entsprechend auch den Kindern sehr spärlich ist, muss ich den Angaben erstmal glauben.
Die Kinder sind 11 und 14 Jahre alt. ... Meine Frau bekommt zu den 715 Euro monatlich auch noch das Kindergeld für ein Kinder also 290 Euro. ... Daher meine ich, dass sie die Klassenfahrt relativ leicht ansparen können müsste von dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld.
Wir haben drei Kinder und ich komme in voller Höhe für den Kindesunterhalt auf. Sie selbst geht einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit nach und erhält das volle Kindergeld. Ihr stehen ca. 2100,- zur Verfügung um für sich und die Kinder zu sorgen.
Hallo, ich bin derzeit 20 Jahre alt und beziehe derzeit Bafög und Kindergeld, davon bezahle ich meine Wohnung und das was ich zum Leben benötige. ... Die Hartz 4 Bezüge für mich und auch das Kindergeld hat meine Mutter weiter bezogen, die Pflegefamilie hingegen hat keinen Cent für mich von meiner Mutter bekommen obwohl sie mich eingekleidet haben, mich ernährt haben ebend alles gemacht haben was Eltern so für ihre Kinder machen sollten. ... Ich habe es aber durchbekommen und beziehe mein Kindergeld seit Feb. 2008 selber.
Da die Eltern der Tochter noch das Kindergeld für sie bekommen, ist das die einzige Einnahmequelle. ... Sie mißhandle das Kind ja nicht, oder lasse es verwahrlosen. ... Mittlerweile hat das Kind zu ihrer Mutter den Bezug verloren.
Ich habe einen Pfändungs- & Überweisungsbeschluss wegen Foderungen aus dem Unterhaltsvorschuss bekommen in dem meine kompletten Bezüge des 1 Euro Jobes (Mehraufwandsentschädigung) gepfändet werden sollen. Auf diesen Beschluß habe ich Widerspruch (Erinnerung § 766 ZPO)beim Amtsgericht eingelegt, mit der Einwendung nach § 850 a Ziff. 3 ZPO. Begründung: In den Bescheid des Amtes für Arbeit und Soziales wird eindeutig darauf hingewiesen, dass damit die etwaigen Mehraufwendungen abgedeckt sind (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitssachen etc.), es sich also nach den Bescheid nicht um Arbeitseinkommen im eigentlichen Sinne handelt.