Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für Ihre Online-Anfrage bedanke ich mich zunächst und beantworte sie unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt:
Zunächst schicke ich voraus, dass Sie unbedingt einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen sollten! Ein persönliches Beratungsgespräch kann durch dieses Forum keinesfalls ersetzt werden (s. Hilfe-Button).
Wenn ich Sie richtig verstehe, stehen Ihnen als Einkommen wohl nur das Erziehungsgeld und das Kindergeld zur Verfügung. Obendrein müssen Sie auch noch Kreditverpflichtungen aus der gemeinsamen Ehezeit abtragen. Nach alledem (selbst wenn fiktives Einkommen wegen der Haushaltsführung bzw. wegen ersparter Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung hinzugerechnet würde) sehe ich keinerlei Möglichkeiten, dass Sie ansatzweise über den notwendigen Selbstbehalt von 890,-- hinaus kommen. Obendrein besteht wegen des neuen Kindes auch keine Erwerbsobliegenheit. Von daher sind das luftleere Drohungen des Jugendamtes.
Obendrein dürften die Pfändungsschutzgrenzen in Ihrem Fall nicht erreicht sein. Einer Pfändung müssten Sie daher im Notfall eine Vollstreckungsabwehrklage entgegensetzten.
Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vor Ort, der kann Sie auch mit Hilfe von Beratungshilfe im einzelnen beraten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 14.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Darf man auch bei einer Kontopfändung das Geld meines Lebensgefährten pfänden, wir sind nicht verheiratet, haben aber ein gemeinsames Konto, dass auf beide Namen läuft. Er hat ja mit der ganzen Sache gar nichts zu tun und ich möchte nicht,dass er Schwierigkeiten bekommt.Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau N.-G.
leider kann dies generell geschehen (Pfändung des gesamten Kontos). Zwar kann dem dann im Rahmen einer Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO
entgegengetreten werden. Allerdings wäre das Konto bis zur abschließenden mühsamen Klärung, wem welches „Geld“ zusteht, blockiert. Von daher kann ich nur dringend raten, dass Ihr Partner ein eigenes Konto eröffnet und Ihnen lediglich Vollmacht insoweit einräumt.
Hochachtungsvoll
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-