Der Käufer hatte ohne eine Probefahrt zu wünschen und ohne zu Handeln sofort das Fahrzeug gekauft und es selbst ca. 30 Kilometer nach Hause gefahren. ... Einen Tag später bekomme ich vom Käufer die Mitteilung, dass der Motor nach Aussage einer Fachwerkstatt einen "Totalschaden" hätte, der angeblich schon längere Zeit feststellbar war (ich bin kein Kfz-Fachmann). ... Ich habe nun folgendes unternommen: Zum einen hatte ich dem Käufer, weil mir der Vorfall persönlich Leid tut, "etwaige Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung" abgetreten, sodass er sich, wenn wirklich ein Motorschaden vorliegen sollte, an den Verkäufer wenden und Gewährleistungsansprüche geltend machen kann (es wäre ihm somit gar kein Schaden entstanden).