Ich habe mit meinem Mann ein Zweifamilienhaus gebaut (wir haben keine Kinder). Der Einzug war im Oktober 2014. Die obere Wohnung ist an meine Eltern vermietet, dort wohne ich z.Zt. ebenfalls in einem 10 qm Zimmer, da ich mich Mitte Oktober von meinem Mann getrennt habe. Er bewohnt die untere Wohnung. Das Haus soll verkauft werden, da sind wir uns einig.
Meine Eltern suchen sich eine neue Wohnung, da sie hier verständlicher Weise nicht bleiben wollen. Jetzt hat mein Mann mir gesagt, das demnächst seine neue Freundin bei ihm einziehen wird, bis das Haus verkauft wird.
Meine Fragen: Muss mit der neuen Freundin ein Mietvertrag gemacht werden? Wenn meine Eltern hier ausziehen, stehe ich finanziell schlecht da, mal davon abgesehen, das man nicht weiß, wie schnell sich ein Käufer findet. Wie muss das finanziell geregelt werden? Muss ich die Hälfte der Abtragung dann wirklich alleine übernehmen oder muss mein Mann mit Freundin dann mehr bezahlen?
sofern jeder von Ihnen seine Hälfte bewohnt, wird jeder auch die Gesamtkosten zur Hälfte tragen müssen.
Ein Mietvertrag muss mit der Freundin nicht gemacht werden. Dieser Vertrag wäre bei einem Verkauf sogar schädlich, da dann Mieterschutzrechte eingreifen könnten.
Allein bei den Verbrauchskosten - sofern die nicht getrennt abgerechnet werden können - müsste dann die Aufteilung nach Kopfteilen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller10. März 2015 | 08:22
Sehr geehrte Frau True-Bohle!
Vielen Dank für die prompte Antwort und kompetente Beratung.
Die Verbrauchskosten werden getrennt abgerechnet. Die Hälfte der Abtragungskosten habe ich also allein zu tragen, da ich Miteigentümer bin. Darf ich mich denn in meinem Fall an die Verbraucherzentrale bzw. Schuldnerberatung wenden, wenn ich meine Abtragungshälfte alleine auf die Dauer nicht zahlen kann?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. März 2015 | 08:40
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können Sie sich natürlich an die Schuldnerberatung wenden.
Da Sie sich aber mit Ihrem Mann insoweit einig sind, dass das Haus verkauft werden soll, sollten Sie mit Ihm das Gespräch suchen.
Vielleicht kann der Mann noch zusätzliche Zahlungen übernehmen. Das kann z.B. dann bei der Verteilung des Verkaufserlöses berücksichtigt werden.
Sie können auch die Wohnung vermieten. Wie bei der Freundin, können Mieterschutzrechte beim Verkauf aber schädlich sein. Sie können auch eine/n Mitbewohnerin/Mitbewohner in die Wohnung aufnehmen, um damit einen Teil der Kosten aufzufangen.
Sie können auch die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Dann kann jedenfalls in zeitlicher Hinsicht möglicherweise schneller eine Regelung erfolgen.
Allerdings kann dieses nur die letzte Notlösung sein, da eine Teilungsversteigerung im Vergleich zum Verkauf erheblich weniger Erlös erbringen wird.