Liebe Anwältin, Lieber Anwalt, ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt: Das Kreisjugendamt hat mir eine Mitteilung geschickt, dass ich mit dem Einstieg am 01.08.2019 ins Referendariat zum Unterhalt verpflichtet bin: Mein Verdienst beträgt 1352, 39 Euro im Monat. ... Diese beläuft sich auf monatlich 93,68, sodass das anrechenbare Nettoeinkommen 1118,89 beträgt und ich ab November 39 Euro Kindergeld zahlen muss. Meine Frage lautet: Kann ich mir sonstige Aufwendungen noch anrechnen lassen, damit ich kein Kindergeld zahlen muss?