Abfindungsangebot: Überprüfung der Formulierung
Sehr geehrte Damen und Herren, in der mir zugegangenen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung findet sich zumThema Abfindung folgender Passus: "Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie - sofern Sie keine Kündigungsschutzklage gegen Ihre betriebsbedingte Kündigung erheben - einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, und zwar in Höhe von [hier eingesetzte Zahl = 0,5 ME x Jahre im Unternehmen]. ... Frage: Wenn ich die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage tatenlos verstreichen lasse, ist mir dann die Abfindung aufgrund obiger Formulierung sicher?