Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Vorbegehung vor der Abnahme des Sondereigentums unserer (meiner Frau und meiner) Eigentumswohnung ist folgendes passiert: -Der Vorbegehungstermin wurde gem. Bauträger-Kaufvertrag fristgerecht (4 Wochen) angekündigt. -Ich habe einen Sachverständigen zu diesem Termin mit eingeladen, was dem Bauträger im Vorfeld sowohl telefonisch als auch vor-Ort mündlich mitgeteilt wurde. -4 Stunden vor dem Termin rief mich eine Angestellte des Bauträgers an: man wolle mich im Vorfeld des Vorbegehungstermins darüber in Kenntnis setzen, dass der Termin wie geplant stattfinden kann, allerdings noch 3 Themen offen sind (Streichen der Wände, Fußleisten anbringen, Montage einer Glastür); uns gegenüber wurde nicht gesagt und auch nicht der Eindruck vermittelt, dass die Voraussetzungen für eine Vorbegehung gar nicht gegeben sind und der Termin eigentlich keinen Sinn macht.