hallo und guten tag, ich habe heute einen ziemlichen schreck bekommen als ich post vom finanzamt bekam mit der mein antrag auf eigenheimzulage abgelehnt wurde. kurz zum sachverhalt: ich habe mit übergang von nutzen und lasten zum 01.07.2005 von meiner mutter ein haus im zuge der vorweggenommenen erbfolge überschrieben bekommen. dieses ist auch mit auf anraten meines steuerberaters und der bank geschehen da dieses der einfachste weg einer übertragung sei und es vorher absehbar war, dass der maximale bemessungsbetrag der eigenheimförderung (125.000€) so gut wie ausgeschöpft wird durch instandsetzungs-und modernisierungsmaßnahmen da das haus in keinem guten zustand war. daher haben wir keinen kaufvertrag gemacht sondern die schenkung im zuge der vorweggenommenen erbfolge. letztendlich hat die komplette instandsetzung, die bis september gedauert hat, rund 120.000€ verschlungen und ich habe den antrag auf eigenheimzulage beim FA gestellt. heute kam der ablehnungsbescheid mit folgender begründung: "das eigenheimzulagengesetz begünstigt nur die entgeltliche anschaffung oder herstellung eines objekts. unentgeltliche anschaffungen, z.b. durch vorweggenommene erbfolgeregelungen, lösen daher mangels cshaffung einer bemessungsgrundlage keine rechtsfolgen aus. im zusammenhang mit der unentgeltlichen übernahme der wohnung entstandene instandsetzungs-und modernisierungskosten sind deshalb nicht begünstigt." nun habe ich das komplette EigZulG durchgelesen aber keinen text entdecken können, der eine grundlage für o.a. entscheidung darstellt. darüber hinaus erfülle ich sämtliche förderungsbedingungen (selbstegnutztes eigentum, einkommenssteuerpflicht etc.) in meinen augen wurde mangelt es auch nicht an einer bemessungsgrundlage da die instandsetzungs-und modernisierungskosten von 120.000€ belegbar sind und auch eingereicht wurden. nun meine frage: wurde ich sehr schlecht beraten und ist die ablehnung tatsächlich gerechtfertigt oder hat ein einspruch auf diesen bescheid aussicht auf erfolg?