Guten Morgen, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass für beide Seiten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen [des GaLaBaus] gelten. Dazu habe ich im Netz das hier gefunden: "1.2 Das Arbeitsverhältnis kann bei einer Beschäftigungsdauer von 4 Wochen bis 6 Monaten beidseitig mit einer Frist von 3 Kalendertagen, von 6 bis 12 Monaten beidseitig mit einer Frist von 6 Kalendertagen, von 1 bis 3 Jahren beidseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. " Bedeutet das tatsächlich, dass der Tarifvertrag die BGB-Regelung "unterläuft", dass beide Seiten in meinem Fall (11 Monate im Betrieb) z.B. mittwochs zum Folgemittwoch kündigen können und dass hier Wochenend- wie Werktage zählen? Keine Rücksicht auf "zwei Wochen zum Monatsende" oder dergleichen?