Guten Tag,
vor mehreren Monaten hat sich Frau X schriftlich für ein Seminar angemeldet. Wir haben eine Anmeldebestätigung verschickt und gewähren ein Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats ab Erhalt der Teilnahmebestätigung. Diese Frist ist schon lange verstrichen, nun erhalten wir ein Kündigungsschreiben.
Wie wir jetzt feststellen, ist auf dem Anmeldeformular zwar die Anerkennung der AGBs (mit der Einmonatsfrist für die Kündigung) angekreuzt, es fehlt aber Datum und Unterschrift von Frau X.
Es gibt aber mehrere handschriftliche Einträge von Frau X auf dem Anmeldeformular (z.B. dass Sie die Teilnahmegebühr bis zu einem bestimmten Datum überweist).
Frage: Ist diese Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig? Immerhin unterstellt ja auch die jetzige Kündigung, dass Frau X weiß, dass Sie sich angemeldet hat.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Dass in Vertrag über die Teilnahme an dem Seminar zustande gekommen ist, dürfte angesichts der Kündigung durch Frau X nachzuweisen sein – grundsätzlich kann ein Vertrag wegen der Formfreiheit auch ohne Unterschrift wirksam sein; die Schriftform empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken. Die Anmeldung ist gültig.
Sie tragen aber auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Frau X die ihr eingeräumte einmonatige Kündigungsfrist nicht gewahrt hat. Insofern müssen Sie über Zeugen oder Urkunden nachweisen, dass die Anmeldung vor mehr als einem Monat stattgefunden hat.