Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Dass in Vertrag über die Teilnahme an dem Seminar zustande gekommen ist, dürfte angesichts der Kündigung durch Frau X nachzuweisen sein – grundsätzlich kann ein Vertrag wegen der Formfreiheit auch ohne Unterschrift wirksam sein; die Schriftform empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken. Die Anmeldung ist gültig.
Sie tragen aber auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Frau X die ihr eingeräumte einmonatige Kündigungsfrist nicht gewahrt hat. Insofern müssen Sie über Zeugen oder Urkunden nachweisen, dass die Anmeldung vor mehr als einem Monat stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt