Gekündigt ( Grund ich passe nicht zum unternehmen) normale Kündigungszeit 14 Tage. ... Meine Frage: 1, fällt der obere Absatz unter folgendes und ist unwirksam. 1,1 Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB unterliegt. unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in doppelter Hinsicht einer Inhaltskontrolle nicht stand. 1,2 Freistellung ohne meine Zustimmung habe ich da sRecht darauf die Üstunden einzu klagen da die Freistellung nur einseitig festgelegt wurde und trifft (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/00) 1,3 Vom 15.09.30.09.2011 erkrankt mit AU Bescheinigung habe ich damit recht das in Krankheit keine Überstunden eingebracht werden können .