Ungerechtfertige Eintragung im Schuldnerverzeichnis durch GV
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Vor Termin wahrnehmung mit Schreiben vom 05.09.2015 welches Eigenhändig durch meine Mutter eingeworfen worden ist bei der GV ***** ,wurde sie nochmals schriftlich daraufhingewiesen das §1 zur GVO seit dem 01.08.2012 aufgehoben wurde. 10.09.2016 Meine Person Termin wahrgenommen um 12:45 Uhr. ... Frau ***** lädt meine Person dahingehend erneut auf den 30.03.2016 um die EV abzugeben.