Wirksamkeit eines Studiovertrages prüfen
vom 13.2.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe im Fitnessstudio eines Vertrag von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... Auf Anfrage erklärte mir der Inhaber des Studios, dass alles so weiterlaufen würde wie bisher Kündigung wäre nicht nötig -Beitrag,pp- Meine Frage nach einem außerordentlichen Kündigungsrecht, verneinte er mit der Bemerkung, dass ich nicht mit ihm, sondern mit den Studio einen Trainingsvertrag habe ( der auf die Nutzung der Geräte abgestellt sei) er träte im Vertrag nicht in Erscheinung. Der Vertrag wurde aber von seiner Frau unterschrieben.