Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der BGH hat bzgl. Verträgen mit Fitnescentern einen 12 Monatsvertrag gerade noch für rechtens erklärt( BGH Az: XII ZR 193/95
). Längere Verträge benachteiligen die Kunden durch die lange Laufzeit von 24 Monaten unangemessen.
Der 24 Monatsvertrag dürfte daher unwirksam sein. Dennoch sollten Sie vorsorglich kündigen, was bereits geschehen ist.
Im Falle eines Umzuges von mehr als 20 km hat man dann auch einen außerordentlichen Kündigungsgrund, denn diese Entfernung gilt nach Rechtssprechung als unzumutbar. Manche Gerichte lassen sogar den bloßen Umzug in eine andere Stadt als außerordentlichen Kündigungsgrund gelten.
In Ihrem Fall steht Ihnen daher ein Sonderkündigungsrecht zur Seite, soweit der 24 Monatsvertrag überhaupt wirksam ist.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Besten Dank nochmals für die letztmalige Beratung, eigentlich dachten wir der Fall wäre erledigt, bis heute ein "nettes" Schreiben des Fitnessstudios im Briefkasten lag.
Ich zitiere:
Sehr geehrte ... sehr geehrter...,
zunächst einmal sind sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit Laufzeit bis zum 31.12.2005 eingegangen.
Bis zu diesem Zeitpunkt haften sie somit auch für die eingegangene vertragliche Verpflichtung. Wenn sie sich dazu entschließen, in dieser Zeit umzuziehen, so kann das Fitnessstudio zunächst einmal nichts dafür, und muß diese Entscheiduhng nicht mittragen, in dem der Vertrag sofort aufgelöst wird.
Wir müssen deshalb darauf bestehen, dass sie ihre Beiträge bis zum o.g. Ablaufdatum zu entrichten haben.
Momentan steht ihr Beitragskonto wie folgt im Rückstand:
...
...
Bitte überweisen sie diesen rückständigen Betrag bis spätestens zum 1.6.2005 auf unser Konto (inklusive Mahngebühren).
Sollten wir bis zum o.g. Zeitpunkt keine Zahlungen verzeichnen können, sind wir gezwungen, die Angelegenheit über den für Sie kostenintensiven Rechtseg einzuleiten. Es wird dann der bis zum Ende der Mitgliedslaufzeit volle Beitrag sofort eingeklagt. Wir würden es bedauern, wenn es soweit kommen muß.
mfg. ....
ZITAT ENDE
Und was soll ich nun von diesem schreiben halten? Einschüchterungsversuch oder doch hohe Chancen das das Fitnesstudio recht bekommt? Und vor allem, was für eine Antwort soll ich jetzt schreiben?
mfg.
In Ihrem Fall sollten Sie es darauf ankommen lassen und dem Studio mitteilen, dass Sie keine weiteren Zahlungen mehr veranlassen werden. Darüberhinaus ist Ihre Kündigung zum 01.04.2005 zumindest wirksam. Sollte sich das Studio im Recht sehen, wäre dort entsprechend Klage einzureichen. Sollte es soweit kommen, bin ich gern bereit, Sie anwaltlich zu vertreten. Bitte wenden Sie sich dann vertrauensvoll an o.g. Kanzleianschrift.