Geerbt wurde mit Steuerklasse 2 neben längerfristig nicht verfügbaren Geldanlagen ein ca. 80 Jahre altes Wohngebäude (in attraktiver Wohnlage) mit zwei vermieteten gleich großen Wohnungen, die dritte Wohnung ist-da enormer Sanierungsbedarf- seit ca. 20 Jahren leerstehend.In der Befürchtung, dass die Finanzbehörde bei der Festsetzung des Wertes sich nicht an der Realität (des Verkehrswertes) orientiert, sondern allein am Bodenrichtwert, wurde bei der Erklärung als Nachweis eines sehr ungünstigen ca. 20 Jahre alten Mietverhältnisses (keinerlei Nebenkosten/nur ca. 40% der ortsüblichen Vergleichsmiete, nur die gesetzlichen Möglichkeiten der Mieterhöung noch 20% alle drei Jahre) eine Stellungnahme eines Grundbesitzervereins eingereicht.Dazu wurde eine Erklärung eines Elementarversicherers mit eingereicht, dass ohne komplette Sanierung sämtlicher Zu-und Abwasserleitungen kein Versicherungsschutz gewährt wird. ... miete (bei einer angesetzten Restnutzungsdauer von 24 Jahren) und zu einer Steuer allein für die Immobilie von ca. 10 Jahreswarmmieten! ... Da aber dei Liquidität trotz Erbschaft nicht sofort ausreicht, könnte man für die auf die Immobilie anfallende Steuer wenigstens mit Rechtsanspruch eine zinsfreie Stundung von wenigstens 12 Monaten verlangen?