Guten Tag, meine Eltern haben mir ein Grundstück mit Haus mit einem Übergabevertrag übertragen, in dem steht, dass dies in vorweggenommener Erbfolg geschieht.
Mein Mann und ich sind zum zweiten Mal verheiratet. Aus den beiden ersten Ehen gehen bei meinem Mann 2 Töchter hervor und bei mir zwei Söhne. Wir haben im Jahr 2008 ein Haus gebaut welches ich entworfen und er technisch eingerichtet hat.
(A) besaß noch weitere Grundstücke und ein Haus, nun ist (B) im Besitz eines Versorgungs- und Übertragungsvertrages vom 31.08.2000 aus dem hervorgeht, dass ihr die Grundstücke und das Haus von (A)übertragen wurden.
Einer bekam einen Gastronomiebetrieb mit Gästezimmern, Grundstück, Garten, Hof, Garagen etc. und ein Grundstück mit Eigenheim (Neubau), das auf seinen Namen steht. ... Finanziert wurde das Ganze, auch dieses Grundstück, von unseren Eltern.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Bruder hat im Juli 2017 das Reihenhaus meiner Mutter für zirka 180t Euro gekauft. Damals wurde keine Vereinbarung über Ausgleichzahlungen an mich bzw.unsere beiden anderen Geschwister vereinbart. Es wurde nur mündlich kein Veto zum Kauf eingelegt.
Das Grundstück der Firma war auf Erbpacht und die Immobilie des Autohauses wurde von der Firma abbezahlt. ca 1 Jahr vor dem versterben meines Vaters ist die GmbH erloschen. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich von der Erbin (vor dem Erbfall) käuflich erworben.
Die verwitwete Hausbesitzerin (79) möchte Ihrem Sohn Ihren Erbteil an einem Haus verkaufen und sich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Es besteht eine Erbengemeinschaft aus drei Parteien: A: Witwe - 75% B: Sohn 1 - 16,66 % C: Sohn 2 - 8,33 % Ebenso existiert eine Schwester, deren väterlicher Erbteil per notariellem Vertrag an Sohn 1 verkauft wurde. a) Ist es der Witwe möglich, den 75%tigen Erbteil an Sohn1 zu verkaufen ? b) Gibt es hierfür gesetzliche Grenzen, wie Mindestkaufpreis ?
Es existiert kein Vermögen, kein finanzielles Erbe, keine Grundstücke etc. ( Das Konto mußte ich noch mit 3800 € ausgleichen ) Nur Anteile einer Wohnungsgenossenschaft in Höhe von ca. 1600 €. ... Eine andere Information besagt, dass diese Versicherung einer Schenkung gleichkommt, was ich aber nicht ganz verstehen würde.Hat mein Stiefbruder Anrecht auf einen Teil dieser Lebensversicherung, bei der ich als Begünstigter eingetragen bin ?
Ich habe eine Bankvollmacht über sämtliche Konten meiner am 27.07.2011 verstorbenen Mutter.Da sie eingesehen hat,dass sie mit dem testament einen Fehler gemacht hat sagte sie zu uns wir sollen alle konten auflösen und das geld für uns in Anspruch nehmen.Ein neues Testament wollte und konnte sie nicht mehr machen.In dem Testament steht ein Ersatzerbe,der nach ihrem Tod anspruch auf 30% des vermögens hat.Es war aber am 27.07.2011 alles Geld nicht mehr vorhanden.wie sollen wir weiter verfahren. Mfg
3)Da es sich um Erbbaurecht handelt und jetzt die Möglichkeit besteht das Grundstück relativ günstig von der Stadt zu kaufen,würde dies unter Umständen den Verkehrswert des Gebäudes erhöhen?
Der Erblasser verstirbt und hinterlässt ein Haus mit Grundstück sowie etwas Geld aus einer Lebensversicherung. ... - Falls nicht, gibt es rechtlichen Gestaltungsspielraum den Pflichtteilsanspruch nicht durch Geldzahlung sondern durch einen Anteil am Haus mit Grundstück zu begleichen wenn einvernehmlich entschieden wird? ... Kindes von 1/6 auf 1/3 erhöht wird, gilt dies dann als Schenkung unter Geschwistern mit den entsprechenden Schenkungssteuern oder fällt das unter die Erbauseinandersetzung mit den Freibträgen für Kinder des Erblassers?
Guten Tag, im Juni 1998 (mein Vater verstarb 1997, meine Mutter erbte aufgrund des Berliner Testamentes) wurde mir das elterl. Haus übertragen, ich wurde im Grundbuch eingetragen. Ebenfalls hat sich meine Mutter im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eintragen lassen.
Meine Eltern (Mutter 66J. Vater 73J.)hatten ein schuldenfreies Haus: Schätzwert 216.000€ (vor der Renovierung). Für Renovierungsarbeiten, meiner Schwester u.
Mein Ehemann und ich planen zusammen ein Grundstück zu erwerben und ein Haus darauf Bauen. ... Welche Möglichkeit gibt es dass das Haus und Grundstück im Falle des vorzeitigen Todes des Ehemanns in vollständig in meinem Besitz bleibt und kein Pflichtanteil an den Sohn aus erster Ehe ausgezahlt werden muss?
Ist das überlassene bzw. übertragende Vermögen beim gesamten Erbvermögen/ Nachlass zuzurechnen und bei dem Sohn X als breits erhalten zu berücksichtigen oder ist nur das verbliebene Vermögen ohne Berücksichtigung der vorab Überlassung zu teilen?
Wir wissen nicht genau wie sie das meint, bezieht sich das nur auf "das neu enstehende Grundstück für die Schwester" warum ist das von Nöten, wenn es ihr eh überschrieben wird?