Einen Tag vor der Verhandlung tauchte noch eine Baugenehmigung von 1948 für das Haus, auf welche ich dem Richter vorlegte. ... Leider stützt sich meine Beweislage hinsichtlich des Eigentums nur auf Indizien -Meldung beim Finanzamt des Vorbesitzers -über zwanzigjährige Nutzung -zu DDR Zeiten übliche Verfahrensweise bei Pächterwechsel (kein Kaufvertrag sondern nur Schätzprotokoll bzw Übernahmeprotokoll, welches auch nicht mehr existiert, lediglich nur ein Hinweis darauf) Vieleicht gibt es ähnlich gelagerte Fälle, in denen positiv entschieden wurde oder Anhaltspunkte, die mir helfen könnten.