Mietminderung bei Wasserschaden durch Heizungsdefekt (unverschuldet)
vom 19.1.2006
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallo, ich habe folgende Fragen zu Mietminderungen: In welcher Höhe und wielange kann ich meine Miete mindern? Muss ich die geminderte Miete nach Behebung des Mangels zurückzahlen? ... Das gab er auch zu Protokoll bei der Hausverwaltung.