Änderung des Mietvertrages nichtig?
Der Mietvertrag besteht seit 2000, es handelt sich um einen (inzwischen verbotenen) Ketten-Zeitmietvertrag, der sich immer um ein Jahr verlängert, wenn er nicht zum 30.6. gekündigt wird. ... Leider hat sie jedoch kurze Zeit später ein "Änderungsangebot" der Vermieterin unterschrieben, welches die Kündigung aufhebt und dafür monatliche Kündigung ab 2006 vorsieht - jedoch mit sechsmonatiger Kündigungsfrist. ... In Ihrem Schreiben vom 15.7. bestätigt sie auch den Eingang der ursprünglichen Kündigung.