Miet- und Untermietverhältnis nach Ableben des Hauptmieters/Untervermieters
vom 28.5.2020
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Mir stellt sich nun die Frage, wie sich infolge des Ablebens meines Vaters die Mietverhältnisse darstellen, also ob meine Mutter automatisch in das Mietverhältnis meines Vaters mit dem Hauptvermieter einerseits und das Untermietverhältnis meines Vaters mit mir andererseits eintritt oder ob etwas anderes gilt, weil es sich um eine Wohnung handelt, in der meine Eltern selbst nicht lebten und, wenn ja, was.