Brennstoffzellenheizung und Umsatzsteuer und anschaffungsnahe Herstellungskosten
vom 6.8.2020
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Im Falle der Anschaffung der Brennstoffzellenheizung stellt sich die Frage welche der damit zusammenhängenden Kosten relevant sind für die Berechnung der 15% Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten: Sind es die effektiven Gesamtkosten also Anschaffungskosten Brutto minus Umsatzsteuererstattung minus erhaltene Förderung des Staates?