Hausverwaltung: Jahresabrechnung mit Schätzwerten
| 05.10.2018 15:21
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***,00 € |
Beantwortet von
08:12
Ich vermiete eine Wohnung. Die Jahresabrechnung wird von einer Hausverwaltung erstellt.
Die Mieterin bewohnt die Wohnung seit Anfang Januar 2016. Bei Einzug haben wir - die Mieterin und ich - die Zählerstände wie folgt abgelesen:
Warmwasser 4,90
Kaltwasser 27,80
Heizung 1750
In der Jahresabrechnung 2016 wurden von der Hausverwaltung folgende Werte per 31.12.2016 aufgeführt:
Warmwasser 15,69 geschätzt
Kaltwasser 55,43 geschätzt
Heizung 3570 geschätzt.
Die Firma zum Ablesen der Zählerstände war am Jahreswechsel 2016/2017 nicht zum vereinbarten Termin erschienen, obwohl die Mieterin in der Wohnung war.
Ich (und auch die Mieterin) hatten die Jahresabrechnung 2016 moniert, dass die Werte nicht stimmen können und deswegen eine Korrektur vorzunehmen ist. Mir wurde mitgeteilt, dass man die WEG-Versammlung abwarten wolle, da noch mehrere Diskussionspunkte offen seien. Nach der Versammlung hat man mir mitgeteilt, dass die Jahresabrechnung von der WEG abgesegnet wurde und
die Korrektur in 2017 vorgenommen wird.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits darauf hingewiesen, dass dann wohl ein Minusverbrauch bei der Jahresabrechnung 2017 erfasst werden muss. Das wurde mir auch bestätigt. Das System könne dies auch verarbeiten, wurde mir versichert.
Ich habe entsprechend die Abrechnung 2016 bezahlt. Die Mieterin weigert sich, geschätzte Werte zu bezahlen.
Nun erhalte ich die Jahresabrechnung 2017 mit folgenden Werten:
Anfangsstand 1.1.2017
Warmwasser 3,23
Kaltwasser 30,11
Heizung 1013
Endstand 31.12.2017
Warmwasser 7,23
Kaltwasser 38,11
Heizung 2013
Verbrauch 2017
Warmwasser 4,0
Kaltwasser 8,0
Heizung 1000
In der Abrechnung fehlt m.E. der Minusverbrauch von
Warmwasser von 15,69 auf 7,23 = -8,46 m³
Kaltwasser von 55,43 auf 38,11 = -17,32 m³
Heizung von 3570 auf 2013 = -1557 KWh
Bei Auszug der Mieterin im August 2018 wurden von mir folgende Zählerstände abgelesen:
Warmwasser 7,7
Kaltwasser 40,9
Heizung 2046.
Die WEG-Versammlung ist kommende Woche. Meine Mail und Anruf an die Hausverwaltung sowie mein Brief an den Geschäftsführer der Hausverwaltung blieben unbeantwortet. Die Frist zur Beantwortung des Briefes ist verstrichen.
Meine Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Ist ein Mahnbescheid möglich? Wenn ja, gegen wen? Haftet der Geschäftsführer persönlich? Bei der Rechtsform der Hausverwaltung handelt es sich um eine GmbH.