hallo 2002 habe ich mit meiner schwester aus einer zwangsversteigerung ein einfamilienhaus mit nebengebäude gekauft. mit 409 euro leibrente im ersten rang und 100000 euro bargebot. 50000 euro zahlte unsere mutter an. die leibrentenomi wurde mit 8 jahren lebenserwartung gerechnet,also ca.40000 euro. die abmachung zwischen meiner schwester und mir war,das ich die leibrente komplett bezahle und sie die fehlenden 50000 euro vom bargebot. im gutachten hatten beide gebäude den gleichen wert. das haupthaus wurde von meiner schwester mit familie bezogen,da hier kaum was zu renovieren war. das nebengebäude mit grundstück wurde vom vorbesitzer als bauhof und 2 sozialwohnungen genutzt. über diesen zustand sprechen heute noch meine nachbarn. dieses gebäude bekam ich und habe die 2 wohnungen neuvermietet. ich habe mir dort selber ein kleine unterkunft eingerichtet. meine mieter haben die letzten 5 jahre geholfen,das nebengebäude in einen ordentlichen zustand zu bringen.auch zur freude der nachbarn,die vorher einiges gewohnt waren. die 50000 euro nahm meine schwester als darlehn mit einem bausparvertrag auf. hier wollte sie eine lange laufzeit, ihre monatliche belastung mit ansparung der lbs derzeit 300 euro. 250 euro zinnsen 50 euro lbs. in ihrem darlehnsvertrag stehe ich nur als bürge.(abtrittserklärung) wir stehen beide je zur hälfte im grundbuch. 1 rang leibrente 2 rang die bank mit 50000 aufs ganze. da hier von anfang an klar war,das ich die leibrente komplett zahle und sie ihr darlehn,gibt es nichts anderes schriftlich als das grundbuch. januar 2006 der große krach:die schwester zieht aus,vermietet ihr haus und stellt ihre zahlungen bis jetzt komplett ein. um ihre gewollte zwangsversteigerung zu verhindern, zahle ich nun ihre zinsen seit dem 01.01.06. ein vollstreckbares schuldeingeständniss über 3800 euro liegt mir nun von ihr vor. sie hat nun die teilungsversteigerung beantragt und mein gegenantrag wurde abgelehnt. daraufhin hatte ich einen käufer für ihre hälfte,das lehnte ihr anwalt ab. auf einer bitte,das haus trotz der teilugsversteigerung einem makler zuübergeben,wurde nicht geantwortet. nun zu meiner frage: ihr anwalt behauptet nebenbei,meine schwester hätte damals nur ihr darlehn allein aufgenommen,da ich kein darlehn als arbeitsloser bekommen hätte und dieser zu hausanschaffung gedient hätte. ................................................................ bin ich bei einem verkauf in der teileversteigerung verpflichtet,das darlehn zur hälfte mit zu tragen,obwohl ich kein darlehnsnehmer bin,sondern nur gebürgt habe?