Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es können nur Ansprüche wirksam gepfändet werden die einem Schuldner (Ex-Frau) gegenüber Dritten zustehen. Durch die Abtretung des Bausparvertrages steht Ihnen bzw. der Ex-Frau die Forderung aus dem Bausparvertrag nicht zu, somit kann keine erfolgreiche Pfändung durchgeführt werden.
Aufgrund der Haftung als Gesamtschuldner kann die Bank bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse das Darlehn sofort fällig stellen, auch wenn die Verschlechterung nur bei einem der Gesamtschuldner eintritt. Denn in der Regel hat die Insolvenz auch Auswirkungen auf das Sicherungsobjekt und könnte Anfechtungsrechte o.ä. begründen. Daher ist der Sachverhalt auch nicht anders zu betrachten, wenn die Zahlungen nur vom anderen erfolgten. Gegebenenfalls kann mit der Bank über eine alleinige Fortführung verhandelt werden und das bereits bevor die Kündigung erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Das Sicherungsobjekt wurden noch Investitionen durchgeführt und gut gepflegt.
Wo wir das Darlehn unterzeichnet haben, hatten wir weniger Gehalt. Seit dem, habe ich immer Gehalt+Erspartes. Ich habe damals versucht eine schuldhafte Entlassung durchzuführen. Leider Kam mir die Bank nicht entgegen. Das Darlehn kann ich erst 2028 Kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Aber Danke trotzdem für den Hinweis.
Die fragte stellte ich nur aus Interesse, da sie momentan keine Zahlungsschwierigkeiten hat.
Wenn sich die finanziellen Verhälnissse verbessert haben, könnte bei der Bank gegebenenfalls nochmal gefragt werden.