Pachtvertrag Eigentümerwechsel
vom 27.2.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Da ich auf dem Grundstück zusätzlich zu der Übernahme der Bungalows noch investieren möchte (bspw. bessere Einfriedung), stellt sich mir die Frage, wie ich mich am besten absichern kann, dass ich bei einem Eigentümer-/Verpächterwechsel nicht "gekündigt" werden kann. ... Da stellt sich mir die Frage, wie ich im sinnvoillsten das Vorkaufsrecht rechtssicher gestalten kann.