Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Zusammeführung im Rahmen der Erbpacht hat grundbuchrechtliche eine Übertragung sowie Löschungen zur Folge.
Zum einen werden Grundpfandrechte, die auf dem Erbbaurecht bestanden entweder auf das Grundbuch des Grundstückes übertragen oder im Rahmen des Erwerbsvorganges gelöscht.
Im weiteren ist das Erbbaurecht im Grundbuch zu löschen. Damit verbunden ist in der Regel die Löschung eines Vorkaufsrechtes sowie die Löschung der erfolgten Eintragung eines Erbbauzinses.
2. Im Ergebnis fallen durch die Löschungen höhere Kosten an, als bei einem Kauf eines Grundstückes, welches nicht mit einem Erbbaurecht belastet ist.
In dem notariellen Kaufvertrag kann aber vereinbart werden, dass etwaige Löschungskosten von den Verkäufern zu tragen sind, so dass Sie nicht damit belastet werden. Im weiteren bietet es sich an den Kauf des Grundbesitzes und des Erbpachtrechtes in einem notariellen Kaufvertrag vorzunehmen, um hier gffs. höhere Notarkosten zu sparen, die bei zwei getrennten Verträgen anfallen würden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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