Angrenzend an unserem Grundstück liegt eine Firma die eine Schredderanlage betreibt. ... Nach Absprache und Einsicht eines Schnittplanes haben wir zugestimmt das diese Schallschutzmauer als Grenzbebauung dienen kann ,unter der Vorraussetzung das die Bebauung der Wand(3,00m senkrecht und 1,00m 45°abgewinkelt)auf ihrer Seite stattfindet und die Fundamente die Maße von 60cm Tiefe und 1.00m Breite(alle 5,00m) auf unserer Seite nicht übertrifft.Die Fundamente sollten mindestens 30cm in der Erde liegen.Bei Beginn der Bauarbeiten mußten wir feststellen ,das die Ausbaggerung fast 2,00m in unserem Grundstück stattfand und diese sofort einstellen ließen.Nach Einsicht der Bauarbeiterpläne sollten jetzt 1,25m in der Tiefe und 2,50 Breite Fundamente angelegt werden.Wir haben daraufhin Einspruch erhoben und die Arbeiten zur Klärung einstellen lassen.Der Nachbar meinte darauf hin (später auch mit seinem Anwalt)das wir uns wegen den paar Zentimeter nicht anstellen sollten (60m Schallschutzwand).Und falls wir nicht zustimmen uns erhebliche Kosten entstehen würden, da sie ihre Arbeiten nicht nachgehen können .Wir wollen uns das aber nicht gefallen lassen.