Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist die Miete gemindert, wenn die Mietsache in ihrer vertraglich vereinbarten Gebrauchstauglichkeit gemindert ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an.
Zum vertraglich vereinbarten Zustand dürfte, vorbehaltlich einer genauen Vertragsprüfung, auch die Erreichbarkeit der Halle mit einem LKW gehören. Eine Lagerhalle, die mit einem LKW nicht erreicht werden kann, ist als solche nämlich nur eingeschränkt zu gebrauchen.
Insofern dürfte Ihnen für den Juni tatsächlich ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete zustehen.
Mehr als 10% der Miete würde ich dafür jedoch nicht ansetzen - da auch nur der halbe Monat betroffen war, dürfte sich eine angemessene Minderung bei 40 bis 50 Euro bewegen - ob Sie deshalb einen Streit mit dem Vermieter und möglicherweise eine Kündigung des Gewerbemietvertrages, sollten Sie gut abwägen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.online-rechtsauskunft.net
www.online-akteneinsicht.net
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidungen.de
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht