Guten Tag,
Sie befinden sich hier in einem Grenzbereich zwischen Nachbarschaftsrecht und dem Baurecht. Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Bau auf Ihrem Grundstück ohne Ihre Zustimmung nicht dulden müssen. Dies gilt erst recht, wenn offensichtlich eine Ausführung nach Ihren Angaben in einem erheblich schonenderen Maße möglich ist. Wenn Sie dieser Ausführung zugestimmt haben, dann müssen Sie auch nur eine Ausführung in diesem Umfange dulden.
Eine Ausnahme wäre nur dann denkbar, wenn eine Ausführung dieser Schallschutzwand für das Unternehmen nicht anderweitig möglich ist und ohne Ausführung der Schallschutzwand in dieser Ausführung der Betrieb in seinem Bestand gefährdet ist. Dies kann ich mir allerdings nach Ihrer Schilderung kaum vorstellen, da hierzu zwingend erforderlich wäre, dass die Schallschutzwand in dem von Ihnen geschilderten Umfang auf dem Grundstück gebaut werden muss und nicht etwa auf dem Grundstück des störenden Gewerbebetriebes errichtet werden kann. Hier kommt es im Wesentlichen auf die Einzelumstände, insbesondere auf die verwaltungsrechtliche Aufgabe des Umweltamtes gegenüber dem Gewerbebetrieb an.
Grundsätzlich gilt aber, dass Sie einen Bau auf Ihrem Grundstück nicht dulden müssen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
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