GmbH die nötigen Kredite. - Sie verschweigt jedoch dem Gesellschafter H. die vorstehend geschilderten Rahmenbedingungen Gesellschafter H. geht gutgläubig davon aus, dass a) die Bank die Werthaltigkeit der angebotenen Sicherheiten geprüft hat b) beide Gesellschafter im Ernstfall von der Bank anteilig, also in gleichem Maße, zur Befriedigung der Verbindlichkeiten in die Haftung genommen werden Frage 1: - wäre die Bank nicht verpflichtet gewesen, den Gesellschafter H. darüber in Kenntnis zu setzen oder zumindest ihm einen Hinweis zu geben ? ... Es wäre schließlich "sein Ding" gewesen, dies zu prüfen Frage 2: - hat Gesellschafter M., in dem Wissen, dass er keine werthaltigen Sicherheiten anbietet, (vorsätzlich) betrogen? ... Frage 3: - stehen alleine deswegen beiden Gesellschaftern gleiche Anteile an der Gesellschaft zu?