Er hinterließ ein Testament - darin soll sein Sohn 3/4 und seine Lebensgefährtin 1/4 Erbe sein. ... Hinzu kommt jedoch ein uneheliches Kind, welches mit einem Pflichtteil bedacht werden soll: Wörtlich: "Zugunsten meiner Lebensgefährtin belaste ich meinen Sohn bzw. dessen Kinder als Ersatzerben mit dem Vermächtnis, dass ein Pflichtteil, der meinen nichtehelichen Sohn oder seine etwaigen vorhandenen Abkömmlingen zu zahlen ist, alleine zu Lasten des Erbteils meines Sohnes Stephan geht und von ihm zu tragen ist, so dass ihr das zu gewendete ungeschmälert verleibt." ... Anhand der obigen Formulierung erschließt sich mir das nicht eindeutig, sonst hatte man ihn ja gleich als Erben mit 1/4 des Ganzen bedenken können.