Rückwirkende Aufhebung eines Arbeitsvertrages (wegen Visum)
vom 22.9.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
In dem Glauben, dass es rechtmäßig sei, habe ich zum 01.06.2015 einen Arbeitsvertrag unterschieben, der bis zum 31.12.2015 befristet ist. Die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.