Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Grundsätzlich sollten die von Ihnen einzuhaltenden Arbeitszeiten in dem Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt, müssten Sie sich zunächst hieran halten, was Sie ja offensichtlich auch tun.
Was ich ohne Einsicht in Ihren Arbeitsvertrag gehalten zu haben, nicht sicher beantworten kann, ist die Frage, ob Sie die tägliche Arbeitszeit von 7.30-16.30 Uhr einhalten müssen.
Sollte es diesbezüglich im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag keine Regelung geben bzw. keine entsprechende Betriebsvereinbarung bestehen, obliegt es Ihrem Arbeitgeber im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts, Beginn und Ende Ihrer Arbeitszeit zu bestimmen.
Sollte also der Arbeitgeber tatsächlich verlangen können, dass Sie täglich von 7.30-16-30 Uhr arbeiten, müssten Sie dem nachkommen. Es kann dann aber grundsätzlich nicht von Ihnen erwartet werden, dass Sie darüber hinaus unentgeltlich arbeiten. Möglich wäre es dem Arbeitgeber -unter Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitschutzgesetztes- vergütete Überstunden von Ihnen zu verlangen.
Da es nach Ihren Angaben wohl erforderlich sein dürfte, dass Sie nach 16.30 Uhr arbeiten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber zunächst ein klärendes Gespräch führen. Da es offensichtlich auch bei anderen Mitarbeitern (die nicht nur im Büro arbeiten) so gehandhabt wird, dass die Arbeitszeiten gleitend sind, lässt sich die Angelegenheit möglicherweise auf diesem Wege klären.
Keinesfalls dürfen Sie grundlos schlechter gestellt werden als vergleichbare Kollegen.
Völlig unerheblich und unangebracht ist die Bemerkung Ihrers Vorgesetzten, dass Sie gelegentlich krank sind. Dies hat rein gar nichts mit Ihrer Arbeitszeit zu tun und darf sich selbstverständlich auch nicht auf Ihr Arbeitsverhältnis auswirken. Sie sollten sich hier keinesfalls unter Druck setzten lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für das erste weiterhelfen konnte!
Sollten Sie Rückfragen haben oder weitergehenden Rat benötigen, können Sie sich gerne telefonisch mit mir in Verbindung setzten.
Mit freundlichen Grüßen aus Mainz
Nino Jakovac
Rechtsanwalt
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