Sehr geehrte Herren und Damen Rechtsanwälte, ich habe ein Kind, von dessen Mutter (wir waren nie verheiratet) ich schon länger getrennt bin. Bis vor einem Jahr zahlte ich Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle auf privat abgesprochener Basis. ... Ich hoffe, mich mit der Kindsmutter (auch zum Wohle des Kindes) außergerichtlich auf einen Kompromiss einigen zu können (das Kind wird annähernd zu gleichen Teilen von beiden Eltern betreut), möchte aber an dieser Stelle fragen: Ist es wichtig/sinnvoll, den Kindesunterhalt für den Monat Oktober in voller Höhe des Mindestunterhalts unter Vorbehalt zu zahlen, um ggf. für mich und die weiteren Verhandlungen ungünstige juristische Folgen zu vermeiden (ich denke da an Titulierung aufgrund mangelnder Mitwirkung, ggf. gibt es noch andere juristische Gründe für eine solche Vorgehensweise) oder soll ich zunächst weiter den bisher ausgemachten Unterhaltsbetrag zahlen, der unterhalb des Mindestunterhaltes liegt und dann die weiteren Absprachemöglichkeiten abwarten (ich würde am liebsten bei der alten Regelung bleiben, stärkt das ggf. meine Verhandlungspostion, wenn ich zunächst weiter bei dem Betrag bleibe?)?!