kurzfristige Kündigung wegen Job und Teppichreinigung wegen Katze
vom 25.6.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin arbeitslos seit September letzten Jahres. Am 15.7. letzten Jahres habe ich meine Wohnung bezogen. Alles war neu renoviert(neues Bad,neue Küche,Räume tapeziert und weiß gestrichen,Laminat in Küche,Teppichboden in Wohn-/Ess- und Schlafzimmer neu).